27. Oktober 2026 Mika !

So läuft eine Immobilienbewertung ab: Von der Anfrage bis zum Gutachten

Wer zum ersten Mal eine Immobilienbewertung beauftragt, möchte vor allem wissen: Was muss ich vorbereiten und welche Schritte sind zu klären? Der folgende Überblick beschreibt typische Abstimmungspunkte. Der konkrete Umfang und Ablauf werden für das jeweilige Objekt und Anliegen vereinbart.

1. Anlass und Objekt benennen

Beginnen Sie mit der Adresse, der Objektart und dem Zweck der Bewertung. Geht es beispielsweise um die Einordnung eines Kaufpreises, einen geplanten Verkauf oder eine Vermögensübersicht? Nennen Sie auch, wer das Ergebnis verwenden soll. Für ein Haus in Bonn und eine Eigentumswohnung in Köln können ganz unterschiedliche Unterlagen und Objektfragen relevant sein.

2. Umfang und Bewertungszeitpunkt abstimmen

Vor der Beauftragung sollte klar sein, welche Leistung benötigt wird. Eine kurze Stellungnahme und ein ausführliches Gutachten unterscheiden sich in der Darstellung und Erläuterungstiefe. Auch der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung beziehen soll, gehört in die Abstimmung. Er ist nicht automatisch mit dem Tag der Anfrage oder einer Besichtigung gleichzusetzen.

3. Vorhandene Unterlagen zusammenstellen

Hilfreich sind insbesondere Grundrisse, Flächenangaben, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen sowie aktuelle Informationen über Nutzung und Vermietung. Bei einer Eigentumswohnung kommen Unterlagen zum Wohnungseigentum hinzu. Die Leistungsseite zur Immobilienbewertung enthält eine ausführlichere Unterlagenübersicht.

Fehlende Dokumente sollten offen benannt werden. Veraltete Pläne oder widersprüchliche Flächenangaben lassen sich besser klären, wenn sie früh bekannt sind. Welche weiteren Auskünfte benötigt werden und wer sie beschafft, ist Bestandteil der Abstimmung.

4. Objektinformationen prüfen und den Wert herleiten

Die vorliegenden Angaben bilden die Grundlage für die fachliche Bearbeitung. Dazu gehören die Prüfung der relevanten Objektmerkmale und die für den vereinbarten Umfang erforderliche Objektaufnahme. Das Ergebnis soll zu der gestellten Bewertungsfrage passen und seine Grundlagen nachvollziehbar erkennen lassen.

5. Ergebnis und offene Fragen besprechen

Prüfen Sie beim Lesen, auf welches Objekt und welchen Zeitpunkt sich das Ergebnis bezieht. Sind Annahmen oder Einschränkungen genannt, gehören sie zum Verständnis der Aussage. Rückfragen sollten sich möglichst auf konkrete Stellen beziehen.

SV Görg ist von Bonn aus für Immobilienbewertungen in Bonn, Köln und der Region erreichbar. Dauer und Honorar hängen vom vereinbarten Auftrag und den verfügbaren Unterlagen ab. Für die erste Anfrage genügen eine kurze Beschreibung des Vorhabens und eine Übersicht über die bereits vorhandenen Dokumente.