Honorarordnung

Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wird nach der Honorarordnung abgerechnet.
Das Honorar für eine Stellungnahme / Kurzgutachten wird i.d.R. hälftig davon berechnet bzw. frei vereinbart.

Beratungen und sonstige Leistungen werden nach Aufwand (Stunden) abgerechnet.

Auslagen werden mit dem Auftraggeber verrechnet.

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