Honorarordnung
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wird nach der Honorarordnung abgerechnet.
Das Honorar für eine Stellungnahme / Kurzgutachten wird i.d.R. hälftig davon berechnet bzw. frei vereinbart.
Beratungen und sonstige Leistungen werden nach Aufwand (Stunden) abgerechnet.
Auslagen werden mit dem Auftraggeber verrechnet.